Was die neue EU PPWR Verordnung für dein POD Business bedeutet

Was die neue EU PPWR Verordnung für dein POD Business bedeutet

Die PPWR ist da. Seit dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verordnung zur Vermeidung von Verpackungsmüll.

Was erstmal wie eine wirklich gute Sache klingt, stößt bei vielen auf Unverständnis und hinterlässt vor allem auch eine ganze Menge offener Fragen. Die EU-Kommission selbst scheint hier ebenfalls noch nicht so richtig glücklich mit der Lösung. Dazu aber weiter unten mehr.

Was ist die PPWR überhaupt?

Um zu verstehen was die PPWR bedeutet, müssen wir verstehen was denn nun eigentlich der Sinn hinter der Verordnung ist. PPWR, das steht für "Packaging and Packaging Waste Regulation", ist eine neue EU-Verordnung, die eine einheitliche Regelung für den Lebenszyklus von Verpackungen im EU Binnenmarkt schaffen soll.

Was bisher jedes Land für sich selbst ausgehandelt hat, ist nun für alle Mitgliedstaaten zentral geregelt und organisiert.

Ziel der PPWR ist es Kreislaufwirtschaften zu fördern, Müll zu reduzieren und den Anteil recycelter Verpackungen zu erhöhen.

Klingt doch eigentlich erstmal wirklich richtig gut.

Problem: Die Bevollmächtigung pro Mitgliedstaat

Es gibt kein zentrales Verpackungsregister der EU, in das man sich einfach eintragen kann. Daher, auch schon vor der PPWR, ist es so, dass Verpackungen pro Zielland registriert werden müssen. Versendest du beispielsweise ausschließlich in Deutschland so war bisher immer eine Registrierung im nationalen Verpackungsregister LUCID nötig. Ähnliches, allerdings pro Land leicht unterschiedlich, galt es für alle anderen EU-Staaten. Je nach Land, galten hier Freimengen. Im Fall der Niederlande war die Freimenge in einigen Fällen bis zu 50.000kg also 50 Tonnen Verpackungsmaterial pro Kalenderjahr.

Diese Freigrenzen fallen nun weg. Ab dem ersten Paket, welches du in die Niederlande versendest, ist eine Registrierung nötig. Gleiches gilt für alle anderen EU-Staaten.

Aber Vorsicht! Genau hier liegt ein wichtiger Stolperstein der neuen PPWR-Verordnung. Nicht du selbst, als deutsches Unternehmen, kannst diese Verpackung in den Niederlanden registrieren. Vielmehr benötigst du einen Bevollmächtigten in dem jeweiligen EU Mitgliedstaat, der die Meldung für dich übernimmt und verantwortet.

Diese Pflicht der Bevollmächtigten gilt unabhängig vom Paketvolumen ab dem ersten in Verkehr gebrachten Pakets in dem jeweiligen Mitgliedstaat.

Bedeutet anhand eines Beispiels:

Sendest du insgesamt 5000 Pakete innerhalb eines Jahres, wovon 4990 nach Deutschland und die restlichen Zehn verteilt auf Niederlande, Frankreich, Österreich und Belgien versendet werden, benötigst du in allen vier Ländern (Niederlande, Frankreich, Österreich und Belgien) einen entsprechenden Bevollmächtigten.

Diese bevollmächtigte Person hat gleich mehrere Aufgaben. Neben der Registrierung und Meldung deines Verpackungsvolumens, übernimmt er zusätzlich noch den Kontakt mit den Behörden. Die Bevollmächtigte Person vertritt dich also auch gegenüber nationalen Marktüberwachungsbehörden des jeweiligen Landes. Außerdem muss sie bei der Konformität der Verpackungen unterstützen und z.B. Konformitätsdokumente aufbewahren und bereitstellen.

Das ist ganz schön viel Arbeit. Und die muss natürlich auch bezahlt werden.

So gibt es bereits jetzt verschiedene Angebote großer Lizenzgeber, die für alle 27 Mitgliedstaaten bestens vorbereitet sind. In der Regel werden hier zwischen 150 bis 1000 Euro pro Mitgliedsstaat und Jahr fällig. Die Kosten für alle Mitgliedstaaten bewegen sich also in Regionen von mittleren Vierstelligen bis Fünfstelligen Beträgen die jedes Jahr fällig werden. On Top zu den Kosten der Bevollmächtigten kommen dann, wie bereits vor der PPWR, Kosten für die Lizenzierung der Verpackung pro Mitgliedstaat.

EU Versand abschalten oder einschränken

Wer heute durch Instagram oder verschiedene Social Media Feeds scrollt wird überhäuft mit traurigen und teils wütenden Posts hunderter oder gar tausender Kleinunternehmern, die den Versand in die EU abschalten. Viele versenden nur noch ins eigene Zielland, einige stellen den Shop sogar ganz ein.

In der Tat ist das eine sehr valide Überlegung. Schließlich reicht eine einfache Gegenüberstellung ob sich eine Lizenz für ein Absatzland lohnt oder nicht. Schaue dir hierfür die Verkäufe aus dem letzten Jahr an und analysiere deine Absatzmärkte. Wenn du beispielsweise noch nie ein Paket nach Estland verkauft hast, dann ist es vermutlich auch nicht lohnenswert einen Bevollmächtigten in Estland zu beauftragen. Verkaufst du wiederum mehrere Dutzend Pakete in die Niederlande, so kann sich ein Bevollmächtigter hier lohnen.

Wichtig: Die Schweiz (Und natürlich alle anderen Nicht-EU-Staaten) ist von der PPWR nicht betroffen. Du kannst hier weiter versenden wie du es gewohnt bist.

Die Konformitätserklärung

Neben den Bevollmächtigten verlangt die PPWR außerdem eine Konformitätserklärung für jeden Verpackungstyp. Wenn du Brandsky als POD Anbieter nutzt, musst du dir hier keine Gedanken machen. Dazu aber unten nochmal mehr.

Eine Konformitätserklärung hat dabei folgende Kerninhalte:

  • Eindeutige Identifizierung des Verpackungstyps: Name, Beschreibung, Typenbeschreibung

  • Unternehmensdaten: Name und Anschrift des Erzeugers oder des EU-Bevollmächtigten

  • Konformitätsnachweis: Formelle Erklärung, dass alle grundlegenden PPWR Anforderungen wie z.B. Stoffverbote nach Art. 5 sowie Verpackungsminimierung nach Art. 10 erfüllt sind

  • Dokumentationsverweis: Nennen der technischen Dokumentation, die nach Anhang VII zu Grunde liegt sowie angewandte Normen.

  • Diese Konformitätserklärung muss für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Bei Mehrwegverpackungen sind sogar 10 Jahre Pflicht. Diese Konformitätserklärung kann selbst erstellt werden und muss in der Regel nicht durch eine externe Stelle geprüft werden.

  • Das Dokument muss für alle Behörden der EU-Mitgliedstaaten in verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Ausnahme für Kleinstunternehmen und Freigrenzen

Wenn dein Unternehmen unter 10 Mitarbeiter und 2 Mio. Euro Umsatz / Bilanzsumme hat, giltst du als Kleinstunternehmen. Kleinstunternehmen werden von der PPWR in Sachen Konformitätserklärung explizit erleichtert. Denn als Kleinstunternehmen gilt der Lieferant der Kartons als Erzeuger, nicht du. Du musst in diesem Fall also keine eigene Konformitätserklärung anfertigen.

Aber auch hier ist enorme Vorsicht geboten:

  • Diese Erleichterung gilt nur (!) für die Konformitätserklärung. Die Bevollmächtigten-Pflicht bleibt für alle.

  • Diese Erleichterung gilt ebenfalls nur wenn dein Verpackungslieferant im selben Land sitzt, in dem du dein Unternehmen angemeldet hast.


Der EU-Rat hat entschieden, Ausnahmen für Kleinstunternehmen zu gewähren, am 24.06.2026 nicht weiter zu verfolgen. Die EU-Kommission selbst scheint mit dieser Entscheidung aber gespalten. Auf Rückfrage vieler Händler, herrscht hier nur noch mehr Verwirrung.

Über die Social Media Plattform Instagram kündigte die EU-Kommission nun in einem Kommentar beim Händlerbund an die Bevollmächtigten-Pflicht abschaffen zu wollen. Der Gesetzesvorschlag hier stammt bereits aus Dezember 2025. Dieser muss von den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Rat nun angenommen werden. Da der Rat diesen Vorschlag aber nach jetzigem Stand nicht verfolgt ist vor 2027 nicht mit einer Veränderung zu rechnen.

Bis dahin hat die EU Kommission ihren Mitgliedstaaten empfohlen Verstöße nicht zu bestrafen sondern erstmal nur zu verwarnen.

Eine Empfehlung hebt allerdings natürlich keine Verordnung auf und so gibt es nun bis zur vollständigen Klärung nur noch mehr Fragen als vorher.

Wir sind keine Rechtsberatung und bieten auch keinen Rechtsbeistand.

Unser Tipp ist daher lediglich den EU Versand kritisch zu analysieren und bis zur vollständigen Klärung möglicherweise auszusetzen. Wenn du z.B. noch nie ein Paket nach Estland gesendet hast, so ist es möglicherweise nicht nötig den Versand in dieses EU Land zu ermöglichen. Versendest du stattdessen 300 Pakete pro Jahr nach Österreich, so kann sich ein Bevollmächtigter hier durchaus lohnen.

Brandsky als POD Anbieter

Wenn du Brandsky als POD Anbieter nutzt musst du dir um einiges keinen Kopf mehr machen.

Wir nutzen schon immer 100% recyclebare Kartons aus deutscher Herstellung. Mit insgesamt acht Kartongrößen nutzen wir immer den Karton, der am besten zum Inhalt passt.
So sind wir sogar bereits schon für die 40% Leerraumquote, die ab 2030 gilt, ready.


Alle unsere Kartons sind konform und wir senden dir gerne die Konformitätserklärungen, sprich uns einfach an.

Was wir dir nicht abnehmen können ist die Beauftragung eines Bevollmächtigten und die Mengenmeldung.

Philipp Gräser
Philipp Gräser
Gründer & CEO

Seit 2022 führe ich gemeinsam mit meinem Unternehmen die deutsche Print Tech Branche ins nächste Zeitalter

20.000+ Meter DTF gedrucktSoftwareentwicklung seit 15 JahrenCEO und Founder von Brandsky.io

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